Besuchen Sie uns auf der Baumesse Hausplus, Oberschwabenhalle Ravensburg vom 31.01. - 02.02.2025, Stand OSH44 Vorträge von Herrn Reiners zum Thema "Wärmepumpe im Altbau - 3 Jahre Praxiserfahrung" Samstag, den 01.02.2025 um 16:00 Uhr und Sonntag, den 02.02.2025 um 14:30 Uhr
Nun hat der Gerichtshof heute (04.07.2019) sein Urteil verkündet und damit einen Schlusspunkt gesetzt: Die in der HOAI festgelegte Pflicht zur Einhaltung der Höchst- und Mindestsätze stellt einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit dar.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Regelung über die Mindest- und Höchstsätze schnellstmöglich anzupassen. Außerdem können sich Architekten, Ingenieure, aber auch Bauherren nicht mehr auf die HOAI berufen, um eine Unter- oder Überschreitung des Honorarrahmens einzuklagen.
Deutschland hat in dem Verfahren mit einer einseitigen Strategie das HOAI-System mit Verbraucherschutz verteidigt. Doch schon der Generalanwalt hatte Deutschland vorgeworfen, das kein Nachweis erbracht wurde, dass ein System ohne Mindestpreise zu einem Marktversagen, also Dienstleistungen niedrigerer Qualität führen würde. Dies wäre aber notwendig gewesen, um im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG Mindestpreise zu begründen.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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